Auf ein Privatfahrzeug sind viele von uns angewiesen. Ein Auto in Wien öffentlich zu parken, ist jedoch mitunter kostspielig. Die Investition in einen Garagenplatz ist kurzfristig mit einem größeren Kapitalaufwand verbunden, bringt aber viele Vorteile mit sich. Welche das sind, darum geht es in diesem Blogbeitrag.
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Nie wieder Parkplatzsuche!
Die Parkplatzsuche gehört wohl zu den größten Herausforderungen für Autofahrer in der Stadt: Am Abend eines anstrengenden Arbeitstages oder nach dem Wocheneinkauf ein paar Runden um den Häuserblock drehen, bis sich zufällig irgendwo eine Lücke auftut? Oder doch das Auto ein paar Straßen weiter parken und womöglich vollbepackt oder bei Schlechtwetter einen langen Fußweg nach Hause in Kauf nehmen? Anrainerparkplätze dürfen zwischen 8 und 16 Uhr von allen benutzt werden. Hinzu kommt, dass Kurzparkzonen unterschiedliche Konditionen haben, über die sich Autofahrerinnen und Autofahrer informieren müssen. Ein privater Stellplatz schafft in all diesen Belangen Abhilfe.
Mischek-Tipp: In allen Mischek-Wohnhausanlagen werden dem Wiener Garagengesetz entsprechend ausreichend Stellplätze errichtet. Nähere Auskünfte gibt euch gerne unser Beratungsteam im Zuge eines Wohnungskaufs.
Erhöhte Sicherheit
Wer einen Garagenplatz besitzt, genießt besondere Vorteile in puncto Sicherheit. Zum einen ist das Auto oder Motorrad vor der Witterung – insbesondere Hagel – geschützt. Zum anderen wird die Gefahr eines Einbruchs oder einer Beschädigung des Autos verringert.
Der Stellplatz als Wertanlage
Ein Aspekt, der häufig nicht bedacht wird: Autostellplätze eignen sich unter bestimmten Umständen gut als Wertanlage bzw. Vermietobjekt. Das Vermieten eines Parkplatzes gestaltet sich dabei mitunter einfacher als das Vermieten einer Wohnung. Abgesehen davon, dass der Kauf eines Stellplatzes weitaus weniger Eigenkapital erfordert, unterliegt eine Vermietung von Parkplätzen nicht dem Mietrechtsgesetz, weswegen man Verträge verhältnismäßig schnell und einfach auflösen kann. Das schafft Flexibilität – etwa für eine kurzfristige Zwischenmiete, wenn vorübergehend kein Eigenbedarf besteht.