Stand Februar 2017
Geförderte Wohnungen werden nach dem Kostendeckungsprinzip gebaut. Der Bauträger unterliegt somit einer Obergrenze und kann die Wohnungen nicht zu einem freien Marktpreis verkaufen. Zusätzlich werden im geförderten Wohnbau Förderungsmittel in Anspruch genommen, welche von den Käufern übernommen und abbezahlt werden.
Die Voraussetzungen zur Erlangung einer geförderten Wohnung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Für Wien gelten folgende Voraussetzungen:
Altersgrenzen
- Vollendung des 18. Lebensjahrs
- Anmeldung ab dem vollendeten 17. Lebensjahr möglich
Einkommensgrenzen
Das Jahres-Nettoeinkommen aller mitziehenden Personen dürfen die unten stehenden Höchsteinkommensgrenzen nicht überschreiten:
- Eine Person: 51.090 Euro
- Zwei Personen: 76.130 Euro
- Drei Personen: 86.130 Euro
- Vier Personen: 96.140 Euro
- Jede weitere Person: plus 5.620 Euro
Die aktuellen Einkommensgrenzen können hier nachgelesen werden.
Für den Ankauf einer freifinanzierten Wohnung müssen keine Voraussetzungen erfüllt sein. Im Unterschied zum geförderten Wohnbau werden freifinanzierte Wohnungen ohne Fördermittel erbaut und können zu einem freien Marktpreis verkauft werden.
In beiden Fällen gilt, dass die Ausländergrunderwerbskommission bei Nicht EU-Bürgern dem Ankauf einer Immobilie zustimmen muss.