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Ich wohne im Erdgeschoss – warum zahle ich für den Aufzug?

Das ist eine der häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit Betriebskosten gestellt wird.

Warum muss für einen Service gezahlt werden, der nicht in Anspruch genommen wird?

Die Betriebskosten des Hauses, also auch die Kosten des Liftes, sind Kosten welche innerhalb der Eigentümergemeinschaft aufgeteilt werden. Auch für Leistungen die nicht in Anspruch genommen werden, aber allen Bewohnern zur Verfügung stehen.

Bleiben wir beim Beispiel des Aufzugs:

Sollte ein Bewohner keine laufenden Kosten für den Aufzug zahlen wollen, müsste ein System installiert werden, welches demjenigen die Benützung verwehrt. Dies kann mittels Chipsystem oder eines Schlüssels erfolgen. Die Kosten für so eine Umrüstung übersteigen die Aufzugsgebühr aber bei Weitem.

Moderne Aufzugsanlagen verbinden zudem das Kellergeschoss mit dem Dachgeschoss. Häufig befinden sich im Kellergeschoss der Zugang zur Garage, der Kinderwagen- und/oder Fahrradabstellraum. Es macht also durchaus Sinn, wenn man den Aufzug mitbenützen kann, denn oft kommt es vor, dass man schwere Einkäufe in die Wohnung bringen muss oder den Kinderwagen in den Kinderwagenabstellraum stellt. Da ist so ein Aufzug doch recht praktisch!

Mischek-Tipp: Damit es von Vornhinein zu keinen Missverständnissen kommt, lohnt es sich die Bau- und Ausstattungsbeschreibung genau zu lesen. Hier wird man fündig, ob in dem jeweiligen Gebäude ein Aufzug vorhanden ist und ob etwaige Gemeinschaftsräume, wie eine Turnhalle oder ein Schwimmbad, errichtet werden. Die Kosten aller allgemeinen (nicht verkäuflichen) Teile des Hauses sind auf alle Eigentümer abzutreten.